Übersicht
- Was nützt externe Beratung bei der Personalbedarfsplanung für den Pflegedienst?
- Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
- Gerne beraten wir Sie, welche Form der Personalbedarfsplanung für den Pflegedienst in Ihrem Haus zielführend und hilfreich ist.
- Die PPR 2.0 kommt – was ist zu tun?
- Kostenloser Rechner zur Ermittlung des Personalbedarfs mit der PPR 2.0
- Die PPR 2.0: Grundlagen und Implementierung
- Personalbedarfsermittlung und Steuerung des Personaleinsatzes für Intensivstationen
- Personalbedarf in Funktionsbereichen, die nicht unter das PpSG fallen
- Personalbedarfsermittlung für Notaufnahmen
- Personalbedarfsermittlung für den OP-Bereich und für Funktionsdienste
- Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus: Fordern Sie hier Ihr individuelles, unverbindliches Beratungsangebot an
Was nützt externe Beratung bei der
Personalbedarfsplanung für den Pflegedienst?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Gerne beraten wir Sie, welche Form der Personalbedarfsplanung für den Pflegedienst in Ihrem Haus zielführend und hilfreich ist.
Tel.Nr. +49 (0) 8131 310 68 72
Email: info@win-win-work.de
Nutzen Sie auch gerne unser
Kontaktformular.
Aufgrund des DRG-Systems galt jahrelang die Regel: Personal einsparen, soweit es möglich ist. Das Ergebnis kennen wir: der Pflegeberuf wurde so unattraktiv, dass es heute kaum noch möglich ist, qualifiziertes Personal in ausreichender Menge zu finden. Nun soll die PPR 2.0 eingeführt werden – und es ist noch nicht klar, woher das Personal kommen soll. Wozu also eine Berechnung des Personalbedarfs mit externer Beratung?
1. Die Einführung der PPR 2.0 ist ein Change Projekt
2. Auf Dauer wird der refinanzierte Personalbedarf wieder geprüft werden. Die Voraussetzungen für eine reliable Bedarfserfassung müssen schon heute geschaffen werden.
3. Pflegepersonal geht dahin, wo die Arbeitsbedingungen gut sind – was nur bei einer stabilen Personalausstattung der Fall ist
4. Eine verlässliche Erfassung des Pflegezeitbedarfs ist die Voraussetzung für eine dynamische, bedarfsgerechte Steuerung des Personaleinsatzes.
In den nachfolgenden Abschnitten werden wir nicht nur die Herausforderungen aufzeigen, die es nun zu bewältigen gilt, sondern auch Lösungsansätze, die eine gute Basis für die Entwicklung der Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sein können.
Wir unterstützen Kliniken bei der Personalbedarfsermittlung bzw. Personalbedarfsplanung für den Pflegedienst.
Unser Angebot umfasst alle Schritte: von der Erfassung des Pflegebedarfs, über die Personalbemessung, den Prozess der Dienstplanung, bis hin zur bedarfsgerechten Personalsteuerung incl. Ausfallmanagement.

Ab 2020 wird ein zweckgebundenes Pflegebudget zur Finanzierung der Personalkosten nach § 6a KHEntgG etabliert. Die Frage, wie viel Pflege wirklich gebraucht wird, war damit aber noch nicht beantwortet. Nun soll die PPR 2.0 kommen…
Die PPR 2.0 kommt – was ist zu tun?
Die Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung
in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung –
PPBV), mit der die PPR 2.0 eingeführt wird, ist nun rechtskräftig.
Man ist sich durchaus im klaren darüber, dass zum derzeitigen Stand die durch die PPR 2.0 ermittelten Personalbedarfe von den meisten Kliniken nicht umgesetzt werden können. Was wirklich neu ist, ist die sichtbare Quantifzierung der Personallücke in der Pflege.
Man kann die Einführung der PPR 2.0 als neue politische Zumutung sehen und sie entsprechend abarbeiten – aber man kann darin auch viele Chancen sehen, die es zu nutzen gilt. Wir bevorzugen letzteres. Wir wollen die PPR 2.0 als Instrument für eine gezieltere, bedarfsgerechte Dienstplanung und Personaleinsatzplanung nutzen und haben diesbezüglich bereits einige Erfahrung mit der PPR 1.0. Denn eine gezielte Personalsteuerung wird immer mehr zur Notwendigkeit.
Wie die PPR 2.0 prinzipiell funktioniert, wissen die Verantwortlichen in den Kliniken natürlich. Damit ist es jedoch nicht getan. Wir beraten Sie bei allen strategischen und alltagspraktischen Fragen rund um die PPR 2.0:
- Was bedeutet die Einführung der PPR 2.0 für meinen Bereich und meine Klinik?
- Wie gehen wir mit Lücken zwischen dem aktuellen Personalbestand und dem Personalbestand laut PPR 2.0 um? Wie kommunizieren wir Differenzen zwischen PPR 2.0 und unserem IST-Personal mit unseren Mitarbeiter:innen in der Pflege?
- Wie sorgen wir für eine verlässliche Einstufung in der PPR 2.0?
- Wie können wir die PPR 2.0 trotz Personallücke für die Steuerung des Personaleinsatzes nutzen (dynamische Dienstplanung)?
- Wie können wir mit der PPR 2.0 den Skillmix besser steuern?
Wenn all diese Fragen beantwortet sind, kommt die wichtigste: Wie setze ich all das im Pflegealltag um?
Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit dem Thema bedarfsgerechte Dienstplanung & Steuerung des Personaleinsatzes und haben erwartet, dass die PPR 2.0 dabei zumindest als Übergangslösung eine wichtige Rolle spielen wird. Dementsprechend bieten wir Ihnen zu allen Fragen rund um die PPR 2.0 – bis hin zur konkreten Umsetzungsbegleitung – kompetente Arbeitszeit- bzw. Dienstplanberatung an. Auch wenn die PPR 2.0 noch kein pflegewissenschaftlich fundiertes Instrument ist: im Vergleich zu den groben Personaluntergrenzen der PpUGV ist die PPR 2.0 ein Schritt in die richtige Richtung.
Kostenloser Rechner zur Ermittlung des Personalbedarfs mit der PPR 2.0
Sie wollen wissen, wie viel Personal Sie für Ihr Krankenhaus, Ihren Pflegebereich, Ihre Station benötigen würden, wenn man die PPR 2.0 anwendet? Wir haben ein kleines Excel-Tool entwickelt, so einfach wie ein Taschenrechner, mit dem Sie Soll-Besetzungen auf Basis der PPR 2.0 berechnen können:
Die PPR 2.0: Grundlagen und Implementierung
Die PPR 2.0 bietet die Möglichkeit, Schwankungen des Bestungsbedarfs und die relative Verteilung des pflegerischen Arbeitsanfalls auf den Stationen abzubilden. Wir nutzen dies für die Realisierung einer dynamischen Dienstplanung, um das Pflegepersonal möglichst bedarfsgerecht einzusetzen.
Personalbedarfsermittlung und Steuerung des Personaleinsatzes für Intensivstationen
Für Intensivstationen gibt es verschiedene Instrumente zur Personalbedarfsermittlung auf Basis von Daten aus der Vergangenheit (z.B. INPULS). Zur situativen Steuerung des Personaleinsatzes haben wir ein sehr einfaches, Excel-basiertes System erstellt, das Stationsgröße, Fallzahlen, sowie die Pflegezeit pro Patientengruppe (3-4 Gruppen) berücksichtigt und über TISS plausibilisiert wird.
Personalbedarf in Funktionsbereichen, die nicht unter das PpSG fallen
Unabhängig von der Frage nach der Messung des Pflegeaufwands als Grundlage für die Personalbedarfsermittlung gibt es weitere kritische Punkte, insbesondere im Hinblick auf die Ausgliederung des Pflegebudgets ist die Finanzierung der Stellen außerhalb der direkten Pflege (Funktionsbereiche) der Stabstellen der Pflegedirektion. Vgl. Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 des Krankenhaus-Finanzierungsgesetzes (KHG) zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten von Pflegepersonal (Pflegepersonalkosten-Abgrenzungsvereinbarung) §2 (3)
Personalbedarfsermittlung für Notaufnahmen
Für Notaufnahmen haben wir ein komplettes und erprobtes System zur Personalbedarfsplanung entwickelt, das auf Basis von Fallzahlen und den Daten aus der Ersteinschätzung funktioniert. Dieses Personalplanungssystem ist sowohl für die Pflege, wie auch für den ärztlichen Dienst einsetzbar. (mehr…)
Personalbedarfsermittlung für den OP-Bereich und für Funktionsdienste
Für OP-Bereiche, Anästhesie und Funktionsdienste (z.B. Endoskopie, Herzkatheter) führen wir strukturierte Personalbedarfsermittlungen durch. Wir erfassen hierfür Leistungsmengen, Personalbindungszeiten und Tagesabläufe, so dass wir auch organisatorische und administrative Aufgaben mit berücksichtigen können.
Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus: Fordern Sie hier Ihr individuelles, unverbindliches Beratungsangebot an
Um Ihnen ein Angebot machen zu können, dass für die Situation Ihrer Notaufnahme / Notfallklinik und für Ihr Anliegen optimal passend ist, führen wir zunächst ein kurzes telefonisches Vorgespräch. Dann erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, das wir entsprechend Ihren Wünschen weiter anpassen. Im Angebot informieren wir Sie auch über den geschätzten Zeitaufwand und die entsprechenden Kosten.
Sie können uns direkt anrufen, oder zunächst das vorliegende Formular verwenden, um uns mitzuteilen, für welche Leistungen Sie sich unverbindlich interessieren.
Bei welchem Anliegen können wir Sie unterstützen?
E-Mail: info(at)win-win-work.de – Telefon: +49 (0) 310 68 72